Steuer-Radar
Steuertermine für Solo-Selbstständige
Die gesetzlichen Fristen, die dich wirklich betreffen: UStVA, Vorauszahlungen, Jahreserklärungen — mit Countdown und Werktags-Verschiebung nach § 108 AO.
Kommende Termine
Fr., 10.07.2026
UStVA Juni 2026
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Monatszahler (§ 18 UStG). Mit Dauerfristverlängerung ein Monat später; Quartalszahler melden zum 10.01., 10.04., 10.07., 10.10.
Fr., 31.07.2026
Jahreserklärungen 2025 (ohne Steuerberatung)
Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und ggf. Gewerbesteuererklärung 2025 ohne steuerliche Beratung (§ 149 Abs. 2 AO).
Mo., 10.08.2026
UStVA Juli 2026
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Monatszahler (§ 18 UStG). Mit Dauerfristverlängerung ein Monat später; Quartalszahler melden zum 10.01., 10.04., 10.07., 10.10.
Mo., 17.08.2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Quartalsweise Vorauszahlung für Gewerbetreibende (§ 19 GewStG) — Freiberufler:innen sind befreit.
Do., 10.09.2026
UStVA August 2026
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Monatszahler (§ 18 UStG). Mit Dauerfristverlängerung ein Monat später; Quartalszahler melden zum 10.01., 10.04., 10.07., 10.10.
Do., 10.09.2026
Einkommensteuer-Vorauszahlung
Quartalsweise Vorauszahlung laut Vorauszahlungsbescheid (§ 37 EStG).
Mo., 12.10.2026
UStVA September 2026
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Monatszahler (§ 18 UStG). Mit Dauerfristverlängerung ein Monat später; Quartalszahler melden zum 10.01., 10.04., 10.07., 10.10.
Di., 10.11.2026
UStVA Oktober 2026
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Monatszahler (§ 18 UStG). Mit Dauerfristverlängerung ein Monat später; Quartalszahler melden zum 10.01., 10.04., 10.07., 10.10.
Mo., 16.11.2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Quartalsweise Vorauszahlung für Gewerbetreibende (§ 19 GewStG) — Freiberufler:innen sind befreit.
Do., 10.12.2026
UStVA November 2026
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Monatszahler (§ 18 UStG). Mit Dauerfristverlängerung ein Monat später; Quartalszahler melden zum 10.01., 10.04., 10.07., 10.10.
Gut zu wissen
- Fällt ein Termin auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Landesfeiertage können einzelne Termine weiter verschieben.
- UStVA: Monatszahler melden bis zum 10. des Folgemonats (§ 18 UStG). Mit Dauerfristverlängerung hast du einen Monat länger; Quartalszahler melden zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10.
- Gewerbesteuer betrifft Gewerbetreibende — Freiberufler:innen sind befreit.
- Alle Angaben ohne Gewähr und keine Steuerberatung — verbindlich ist dein Bescheid bzw. dein Steuerbüro.
Frist-Alert statt Kalender-Stress
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